1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten, vorbehalten anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte und Vertragsvereinbarungen Atelier Klang und Raum GmbH (nachfolgend «AKUR»).
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von AKUR (nachfolgend "Kunde") werden nur Vertragsbestandteil nach ausdrücklicher Zustimmung durch AKUR (in schriftlicher Form) .
1.3. Mit ausdrücklichem Verweis auf die AGB in bereitgestellten Angeboten geht AKUR davon aus, dass der Kunde die AGB zur Kenntnis genommen hat.
2. Angebotserstellung, Gültigkeit der Preise
2.1. Vor Beauftragung und Vertragsschluss werden dem Kunden schriftliche Angebote gemacht und/ oder Richtpreise genannt.
Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Bestimmungen haben die angegebenen Preise und die von AKUR abgegebenen Angebotskonditionen eine Gültigkeit von 30 Tagen.
2.2. Offerten sind kostenlos und werden freibleibend erstellt. Zur Angebotserstellung stellt der Kunde alle notwendigen Anforderungen bereit und versetzt AKUR bestmöglich in die Lage einen Überblick zu erbringender Leistungen und Leistungsvoraussetzungen zu erhalten.
2.3. Der Kunde ermöglicht AKUR bei Bedarf zur Vorabklärung von Leistungsvoraussetzungen (z.B. Gegebenheiten am Erfüllungsort, Machbarkeitsanalyse etc.). AKUR macht explizit auf diese Vorabklärung und damit verbundene Kosten im Vorfeld aufmerksam. Ist dem Kunden eine Vorabklärung nicht möglich zu gewährleisten, übernimmt der Kunde die Verantwortung für resultierende Mehraufwände, welche über das Angebot hinaus gehen, Leistungseinschränkungen oder Werkmängel. Wird ein Auftrag nicht erteilt, sind vom Kunden mindestens die für die Erstellung der Angebotskonditionen notwendigen Vorabklärung von Leistungsvoraussetzungen gemäss Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 150,- zu vergüten.
2.4. Mit schriftlicher (per e-Mail) Annahme des Angebotes, spätestens mit Vorauszahlung gemäss Vereinbarung erklärt sich der Kunden mit den Angebotskonditionen und den AGBs von AKUR als Einverstanden. AKUR ist berechtigt ebenfalls mündlich vom Kunden erteilte Auftragsänderungen anzunehmen und auszuführen. AKUR bestätigt mündliche Auftragserteilungen und Auftragsänderungen mit Hinweis auf allfällige Veränderung der Konditionen schriftlich per e-Mail.
2.5. Soweit in vorgelegtem Angebot nicht explizit anders erwähnt – sind sämtliche im Angebot von AKUR enthaltenen Leistungstermine unverbindlich, insofern Termine der Leistungserbringung per Datum verbindlich deklarierte und für die Werkerstellung zwingend sind.
2.6. Die Einhaltung eines vereinbarten Leistungstermins setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen frist- und ordnungsgemäss erbringt. Dazu gehört insbesondere, dass er alle notwendigen Unterlagen bereit stellt und vereinbarte Vorauszahlungen leistet.
2.7. Erbringt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung nicht rechtzeitig, so verlieren alle von der Mitwirkungshandlung abhängigen Leistungstermine und Konditionen ihre Gültigkeit. Der Kunde kann verlangen, dass eine neue, dem Umfang der Änderung oder Erweiterung angepasste Lieferfrist festgelegt wird.
2.8. Die Angebotskonditionen basieren auf dem Umfang der Auftragsbeschreibung und dem Stand notwendiger Technik zum Datum des Angebotes. Personelle, technologische und/oder Änderungen von Preisen Dritter (z.B. Mietkonditionen, Infrastrukturkosten, Personalkosten etc.) können zu Zusatzaufwände und zu Terminverschiebungen führen. Hieraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
2.9. Machen Auftragsänderungen und/ oder -ergänzungen vereinbarte Leistungen und Lösungen unmöglich, bemüht sich AKUR Alternativen aufzuzeigen und anzubieten. Die hieraus entstehenden Zusatzaufwände und bis dahin geleisteten Arbeiten trägt der Kunde in voller Höhe.
3. Leistungskonditionen
3.1. In den Offerten sind Preisangaben enthalten, welche Schätzungen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung sind. Fixpreisangebote werden als solche explizit benannt und in Umfang und Ergebnis detailliert ausgeführt.
3.2. Entstehen über das Angebot hinausgehende Mehrkosten, sind diese bis zu 15% vom Kunden zu tragen. Übersteigen die tatsächlichen Kosten das von AKUR bereitgestellte Angebot bzw. die Einzelpositionen um mehr als 15% , wird AKUR den Kunden möglichst frühzeitig auf diesen Umstand schriftlich per e-Mail hinweisen. Wiederspricht der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach erfolgtem Hinweis schriftlich, gilt sein Einverständnis als erteilt.
3.3. Erweitert sich während der Auftragsabwicklung der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang, so wird AKUR eine Aktualisierung des Angebotes vornehmen. Die bis dahin getätigte Leistungen und entsprechende Kosten werden durch den Kunden erstattet.
3.4. In den Angeboten sind nicht enthalten- insofern nicht explizit aufgeführt- allfällige und projektspezifische Leihmaterialien, Lizenzen Dritter (z.B. Nutzungsrechte Bild-, Ton-, etc. ) und/ oder nutzungsabhängige Gebühren (z.B. Transaktionskosten, Streamingkosten, etc.).
AKUR kauft diese Leistungen zu gängigen Konditionen ein und stellt sie dem Kunden in Rechnung.
3.5. Fallen mit der Auftragsabwicklung Auslagen und Spesen an, werden diese vom Kunden erstattet. Auftrags- und leistungsrelevante Reisezeiten der AKUR-Mitarbeitenden sind Arbeitszeiten und werden dem Kunden pro Stunde zu CHF 125,- in Rechnung gestellt.
3.6. Variable und die vereinbarte Leistungserbringung ergänzende Tätigkeiten – z.B. telefonischer Support oder spezifische Schulungen – werden dem Kunden entsprechend tatsächlichem Zeitaufwand zu einem Stundensatz von CHF 150,- Schweiz verrechnet.
3.7. Spesen für die Nutzung eines Firmenfahrzeuges werden pro Kilometer mit CHF 0.85 verrechnet. Mietfahrzeuge werden entsprechend der Mietkonditionen verrechnet.
Verpflegungsspesen, welche im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden pauschal verrechnet zu:
a. Mittagessen: CHF 20.- Schweiz
b. Nachtessen: CHF 30.- Schweiz
3.8. Für Geschäftsreisen im Zug sowohl im In- und Ausland nutzen AKUR Mitarbeitende die 2. Klasse. Im Fall von Überbuchungen oder der Unmöglichkeit einer Sitzplatzreservation dürfen Fahrten in der 1. Klasse gebucht und dem Kunden verrechnet werden.
3.9. Der Kunde verpflichtet sich, eine/n kompetente/n Ansprechpartner/in zu nennen, der/ die eine zielführende Projektbetreuung und transparente Kommunikation gewährleistet. Erfolgt eine Verletzung dieser Pflicht oder ergeben sich sonstige Versäumnisse des Kunden, gehen Projektverzögerungen und Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
3.10. Erfolgt durch den Kunden eine Auftragsstornierung oder -kündigung nach Auftragserteilung einer Leistung, jedoch vor dem geplantem ersten Leistungstag so haftet der Kunde wie folgt:
a. Auftragsstornierung bis 14 Werktage vor dem geplanten ersten Leistungstag: In Höhe getätigter Anzahlung und über die Anzahlung hinaus gehend alle bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei AKUR angefallenen Leistungen zu einem Stundensatz von CHF 150,- Schweiz und verbindlich gebuchter vertragsrelevanter Verpflichtungen ggü. Dritten.
b. Auftragsstornierung am 14. bis 10. Werktag vor dem geplanten ersten Leistungstag: 50% des vertraglich vereinbarten Auftragsbudgets mind. alle bis Eingang der schriftlichen Stornierung bei AKUR angefallenen Kosten und verbindlich gebuchter vertragsrelevanter Verpflichtungen ggü. Dritten.
c. Auftragsstornierung am 9. bis 7. Werktag vor dem geplanten ersten Leistungstag: 75% des vertraglich vereinbarten Auftragsbudgets mind. alle bis Eingang der schriftlichen Stornierung bei AKUR angefallenen Kosten und verbindlich gebuchter vertragsrelevanter Verpflichtungen ggü. Dritte
d. Auftragsstornierung weniger als 7 Werktage vor dem geplanten ersten Leistungstag: 100% des vereinbarten Auftragsbudgets.
4. Zahlungskonditionen
4.1. Rechnungen von AKUR sind zur Zahlung fällig gemäss genannter Zahlungsziele, spätestens
30 Tage nach Rechnungsdatum
4.2. Der Kunde gerät automatisch in Verzug wenn 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder der Zahlungsziele noch kein Zahlungseingang durch AKUR zu verbuchen ist. Im Fall eines Zahlungsverzugs belaufen sich die Verzugszinsen für Verbraucher auf 5% und für Firmenkunden auf 9%, jeweils pro Jahr zzgl. CHF 10,- Gebühr pro Zahlungserinnerung (Mahnstufe).
4.3. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, behält sich AKUR das Recht vor, sämtliche laufenden Verträge zu kündigen, gebuchte Leistungen einzustellen und/oder den Zugang zu technischen Infrastrukturen und Materialien zu verweigern. Erbrachte Leistungen und Drittkosten sind gemäss Angebot, mind. nach tatsächlichem Aufwand zu verrechnen. Auch mit Vertragsbeendigung bleibt der Kunde AKUR die ausstehenden Zahlungen schuldig. AKUR kann bei Zahlungsverzug jederzeit die Nutzung gelieferter Produkte und Leistungen untersagen.
4.4. Soweit AKUR nicht vorgängig und schriftlich zugestimmt hat, ist die Verrechnung allfälliger Ansprüche des Kunden gegenüber AKUR ausgeschlossen.
4.5. AKUR steht die Möglichkeit zu, eine Anzahlung zu vereinbaren. Die Höhe der Anzahlung wird im Angebot festgelegt. Die Anzahlung ist mit Auftragserteilung sofort fällig.
5. Beauftragung Dritter
5.1. Die an AKUR übertragenen Leistungen dürfen durch AKUR selbst ausgeführt oder mit Beauftragung durch Dritte ausgeführt werden.
5.2. Für die Beauftragung Dritter ist AKUR berechtigt gemäss in den Angeboten aufgeführter Konditionen Verträge im Namen und auf Rechnung des Kunden mit Dritten abzuschliessen.
6. Bereitstellung Arbeitsmaterialien
6.1. Der Kunde stellt AKUR für die Auftragsausführung gemäss Angebot alle notwendige und durch AKUR eingeforderten Informationen und Daten z.B. Bild, Ton, Grafik, Texte, Videos, Zugangsdaten, Adressdaten, etc. (nachfolgend "Gewerke") kostenlos innert einer von AKUR genannten Anlieferungsschlussfrist zur Verfügung.
6.2. Die Anlieferung der Gewerke durch den Kunden muss gemäss den definierten Vorlaufzeiten eingehalten werden. Diesbezügliche Abweichungen und sonstige sich nach Anlieferungsschlussfrist ergebende Ergänzungen oder Abweichungen werden unter Einhaltungsgründen des Zeitplans seitens AKUR nicht umsetzungsmässig berücksichtigt. Wünscht der Kunde jedoch explizit nach Anlieferungsschlussfrist Änderungen oder Ergänzungen, so wird der Zeitplan dementsprechend neu aufgeschlüsselt (z.B. Ergänzungen seitens des Auftraggebers zwei Tage nach Anlieferungsschlussfrist verschieben den Fertigstellungstermin seitens AKUR ebenfalls zwei Tage nach hinten). Kommt es zu Änderungen oder Ergänzungen, welche einen höheren Aufwand als das ursprüngliche Briefing bedeuten, sind die Leistungsentgelte und der Fertigstellungstermin beidseitig neu festzulegen.
6.3. Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden bereitgestellte Gewerke zurückzugeben oder im Fall elektronischer Gewerke oder daraus erstellte Kopien gelöscht. Erteilte Zugangsberechtigungen (z.B. zu Social Media Kanälen, Videoplattformen etc.) werden durch den Kunden aufgehoben.
6.4. Zur Leistungserbringung an Standorten Dritter informiert der Kunde AKUR frühzeitig, spätestens 10 Werktage vor Beginn einer Leistungserbringung über örtliche und technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und sicherheitsrelevante Vorschriften, infosern diese für die Leistungserbringung von Bedeutung sind. Hieraus entstehende Mehraufwände von AKUR gehen zu Lasten des Kunden.
6.5. Der Kunde ist verpflichtet, eine Sicherheitskopie der AKUR überlassenen Daten zu erstellen und zu behalten.
AKUR haftet nicht für verloren gegangene Daten.
7. Geheimhaltung
7.1. Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.
7.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
7.2. Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.
7.3. AKUR ist berechtigt, das beauftragte Projekt als Referenz zu führen und den Kunden namentlich zu nennen.
8. Nutzungsrechte
8.1. AKUR stellt dem Kunden vereinbarte Daten (Videos, Grafiken etc.) in finaler Version per Download zur Verfügung. Mit Bezahlung der Leistungen von AKUR erlangt der Kunde die Werknutzungsrechte gemäss §§ 14 bis 18a Urheberrechtsgesetz. Arbeitsversionen und Quelldaten sind zu keinem Zeitpunkt Teil der Werknutzungsrechte und stehen dem Kunden ausschliesslich nach gesonderter Vereinbarung und entgeltlich zur Verfügung.
8.2. Der Kunde erwirbt das zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränkte und exklusive Werknutzungsrecht am beauftragten Werk für den genannten Zweck und schliesst das Recht ein, die gelieferten Produkte für den Eigengebrauch zu vervielfältigen und zu verändern.
8.3. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Nutzungsrechtes ist nicht gestattet. Das alleinige Urheberrecht und das Bearbeitungsrecht durch Dritte verbleiben bei AKUR.
8.4. Jegliche Bearbeitung, Erweiterung oder Veränderung sowie die gänzliche oder auszugsweise Verwendung des Werks durch Dritte ohne der Zustimmung durch AKUR ist ohne Besitz des Bearbeitungsrechts durch Dritte untersagt.
8.5. Für die Verwendung der Gewerke gemäss 6. erklärt der Kunde, über die erforderlichen Lizenz- und Nutzungsrechte zu verfügen und verpflichtet sich, AKUR von allen Ansprüchen, die betreffend solcher Titel von Dritten aus Verletzung von Lizenzrechten oder sonstigen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.
8.6. AKUR hat das Recht, gelieferte Werke mit einem Hinweis auf ihre Urheberschaft anzubringen, insofern möglich mit elektronischem Verweis (z.B. Link) auf AKUR .
8.7. Die im Angebot enthaltenen Ideen, Lösungen und/oder Umsetzungskonzepte unterliegen dem Copyright der AKUR. Ihre gänzliche, auszugsweise oder teilweise Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nachbildung, Verbreitung oder sonstige Verwertung sowie die auch nur teilweise Weitergabe an Dritte sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der AKUR gestattet.
8.8. Werden die präsentierten Ideen und Lösungen nicht in Zusammenarbeit mit AKUR verwendet, so ist AKUR berechtigt, diese auch anderweitig zu verwenden.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Nach Bereitstellung des Werksleistung erfolgt eine Abnahmeperiode von 7 Tagen. Während dieser Frist hat der Kunde die von AKUR erstellten Arbeitsergebnisse zu sichten/ zu gebrauchen und auf eventuelle Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel werden AKUR schriftlich mitgeteilt.
9.2. Verweigert oder versäumt der Kunde seine Mitwirkung an der Abnahme, gilt die Leistung mit Ablauf der in Ziff. 9.1 genannten Frist als abgenommen.
9.3. Zeigen sich bei der Prüfung Mängel an Leistungen von AKUR, welche die Funktionalität des Produktes beeinträchtigen (wesentliche Mängel), wird die Abnahme zurückgestellt. Der Kunde setzt AKUR ohne Versäumnis eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. AKUR beseitigt die Mängel innerhalb der gesetzten Frist und zeigt dem Kunden den Abschluss der Verbesserung unverzüglich an.
9.4. Gelingt es AKUR nach zweimaliger Nachbesserung nicht, einen wesentlichen Mängel zu beheben, hat der Kunde das Recht einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
9.5. Leistungen, welche AKUR im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Bild-Regie, Tonarbeiten, Lichtgestaltung, Kameraführung etc.) sind von der Mängelrügen ausgeschlossen . Diesbezüglich verpflichtet sich AKUR zur Sorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand genügen und mit den eingesetzten Mitteln möglich sind.
9.6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die AKUR nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
9.7. Wird das Produkt durch 9.6., resp. Mitarbeitende und Hilfspersonen des Kunden oder Dritten (z.B. ungenügende Vorbereitungen, Verzicht auf Produktionsort-Begehungen, mangelhafte Sach-Fachkenntnisse etc.), abgeändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht und Haftung von AKUR automatisch.
9.7. Die Nutzbarkeit und der technische Zugang von digitalen Inhalten (Software, Video, Bild, Ton etc.) können je nach Endgerät, Betriebssystemen, Nutzungsumgebung, Browser und Browserversion stark variieren. AKUR garantiert die Zugänglichkeit der Gewerke lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang, maximal gemäss der Möglichkeiten von Drittanbietern und Serviceprovidern.
9.8. Der Kunde garantiert im Besitz der Nutzungs- / Verwertungsrechte an AKUR übergebener Gewerke und/ oder Inhalte zu sein. Der Kunde verpflichtet sich, AKUR von sämtlichen im Zusammenhang mit den bereitgestellten Gewerke und/ oder aufgeführten Inhalte ggü. Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten.
9.9. Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert AKUR nicht, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Nutzungs- und Zugangsmethoden kompatibel ist. Ebenso garantiert AKUR nicht, dass erstellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, eine von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg oder sonstigen Zweck zu erreichen.
9.10. Die Haftung von AKUR und deren Hilfspersonen für sämtliche Schäden, insbesondere Folgeschäden, gegenüber dem Kunden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10. Vertragsauflösung
Der Kunde hat das Recht jederzeit vom Vertragsverhältnis zurücktreten. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er AKUR mind. die Kosten und Verbindlichkeiten ggü. Dritten zu vergüten und AKUR vollumfänglich frei von Nachteilen oder Schäden zu halten.
Kündigt der Kunde ein beauftragtes Angebot, so gilt grundsätzlich Bestimmung 3.9. dieser AGBs.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder eines Individualvertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in einem dieser Verträge eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.
11.2. AKUR behält sich vor die AGB jederzeit zu ändern, die neuen AGB werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Lehnt der Kunde die neuen AGB ab, so kann er innerhalb von 30 Tagen ein bestehendes Vertragsverhältnis kündigen. Tut er dies nicht, gelten die neuen AGB als genehmigt.
11.3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
11.4. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über deren Beendigung hinaus, wird der Kunde ohne Zustimmung von AKUR keine Mitarbeiter von AKUR direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder beauftragen.
11.5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstehen für Vertragsbeziehungen mit AKUR ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht
11.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
AKUR hat das Recht, allfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen.